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Korrigierte Laborergebnisse setzen Bundesnotbremse für Rostock wieder außer Kraft

Pressemitteilung vom 30.04.2021

Die Maßnahmen der Bundesnotbremse, die für Rostock seit gestern, 29. April 2021 gelten, können wieder außer Kraft gesetzt werden. Grund dafür sind Korrekturen von Laborergebnissen am Dienstag, 27. April 2021, die nun nachträglich die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz für Rostock korrigiert haben. Nach Bereinigung dieser Zahlen konnte festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für das automatische Inkrafttreten der Bundesnotbremse nicht vorlagen.

Damit entfallen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Der Besuch der Außenbereiche des Zoos ist wieder ohne negatives Schnelltestergebnis möglich. Baumärkte können wieder öffnen und Abholungen von Speisen („To go“) sind auch nach 22 Uhr wieder möglich.

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen freut sich über diese Nachricht und appelliert zugleich an alle Rostockerinnen und Rostocker: „Es wäre schön, wenn dies so bleibt! Natürlich können die Infektionszahlen täglich auf- und absteigen. Wir alle können aber dazu beitragen, Infektionen zu verhindern, indem wir uns an die geltenden Kontakt- und Abstandsregeln halten und regelmäßig die zahlreichen Testangebote nutzen.“

Die Allgemeinverfügung vom 27. April 2021 wurde daher heute außer Kraft gesetzt. Aus rechtlichen Gründen kann die Rücknahme der Allgemeinverfügung erst am Tag nach der Bekanntmachung wirksam werden. Jedoch entfaltet die zurückgenommene Allgemeinverfügung über die Bekanntmachung mit der Rücknahme ab diesem Zeitpunkt keine Rechtswirkungen.

Lediglich die zusätzlich seit gestern in Rostock geltenden Maßnahmen entfallen damit. Die Kontakt- und Abstandsregeln, die Pflicht zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in einigen Stadtbereichen und bei Nichteinhaltung eines Mindestabstandes und die Testempfehlung bleiben weiterhin bestehen.