Kostenfreie Rücknahme von Altfahrzeugen innerhalb der EU
Pressemitteilung vom
Ab dem 1. Januar 2007 ist die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen durch Hersteller oder Importeure kostenlos, teilt das Amt für Umweltschutz mit Bisher galt dies nur für ab dem 1. Juli 2002 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Die Unentgeltlichkeit ist aber nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile zum Beispiel Motor, Katalysator oder die Karosserie aber auch andere wesentliche und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmende Bauteile fehlen. Hier kann ein angemessener Kostenersatz gefordert werden. Anfallende Transportkosten können ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Informationen zu anerkannten Annahme- und Rücknahmestellen und zu Demontagebetrieben geben Fachhändler. Auskunft im Amt für Umweltschutz unter Tel. 0381 381-7315. Die Altfahrzeug- Verordnung ist nachzulesen unter www.bmu.de/abfallwirtschaft.