Kostenloses Schülerticket bereits ab August 2019
Pressemitteilung vom
Die von der Bürgerschaft am 17. Oktober 2018 beschlossene Einführung eines kostenlosen Schülertickets wird schon zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 möglich. Das hat eine intensive Prüfung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Stadtverwaltung ergeben. Voraussetzungen dafür sind, dass die Bürgerschaft einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von über 1,1 Mio. Euro zustimmt, und dass Genehmigungen der Verkehrsunternehmen und deren Gesellschafter sowie der Landesregierung erteilt werden.
„Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Sie betrifft nicht nur Schule und Ausbildung, sondern auch und gerade den Freizeitbereich: Treffen mit Freunden, Sport und Spiele, Mitarbeit in Vereinen, Besuche von kulturellen Veranstaltungen“, unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling. „Wer die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln schon im Jugendalter schätzen lernt, gewöhnt sich schnell an die Vorteile von Bussen und Bahnen. Dies ist also nicht nur eine sehr soziale Maßnahme, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Umwelterziehung. Ich bin mir daher sicher: Als Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzen wir damit bundesweit Maßstäbe!“
In den Genuss eines kostenlosen Schülertickets kommen über 20.000 Rostockerinnen und Rostocker. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die eine Grund-, Regional- und Gesamtschule, Förderschule, ein Gymnasium, Fachgymnasium oder Fachoberschule (ohne Berufsabschluss) oder eine vergleichbare Schule in freier Trägerschaft besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ohne eigenes Einkommen, die einen Schulabschluss (Berufliche Reife, Mittlere Reife oder Abitur) an einer Beruflichen Schule oder am Abendgymnasium erwerben. Dabei gilt keine Altersbeschränkung, es muss sich jedoch immer um einen Schulabschluss handeln, nicht um eine Berufsausbildung.
Die Stadtverwaltung geht für das Jahr 2019 von anteiligen Mehrkosten von 1.144.700 Euro aus. Die Veranschlagung der 2020 anfallenden Kosten wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 erfolgen.