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Kunsthalle mit Sonderöffnungszeiten zu den Feiertagen

Pressemitteilung vom 18.12.2007

Zu den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel gelten in der Kunsthalle Rostock wieder Sonderöffnungszeiten. Am 24. und 31. Dezember 2007 sowie am ersten Weihnachtsfeiertag und Neujahr bleibt die Kunsthalle geschlossen. An allen anderen Tagen ist das Haus von 10 bis 18 für alle Besucherinnen und Besucher geöffnet.