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Kurabgabe wird erhoben

Pressemitteilung vom 13.11.2001



Am 10. Oktober 2001 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Satzung zur Ehebung der Kurabgabe (Kurabgabesat-zung) beschlossen, die zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.Die Kurabgabe wird in den als Seebad prädikatisierten Ortsteilen der Hansestadt Rostock Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide erhoben. Für Warnemünde ganzjährig, gestaffelt nach Haupt- und Nebensaison, in den anderen Ortsteilen nur in der Hauptsaison. Alle Quartiergeber/innen erhalten durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde eine gesonderte Information, ab wann die Kurkarten zur Abholung bereitliegen.

Satzung der Hansestadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe Dr. Grüder
Betriebsleiter