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Lösung für Stadt-Land-Umlage nicht auf die lange Bank schieben

Pressemitteilung vom 09.03.2012

Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling appellierte heute an die Landesregierung, die Lösung für die gescheiterte Stadt-Land-Umlage nicht wie andere akute Probleme auf die lange Bank zu schieben. Diese ist als Ausgleich für übergemeindliche Aufgaben im öffentlichen Leben wie beispielsweise Kultur- und Sporteinrichtungen vorgesehen, die größere Städte vorhalten. Im Zusammenhang mit der vor kurzem vor dem Landesverfassungsgericht gescheiterten Umlagesteuer für Speckgürtelkommunen lehnte der Oberbürgermeister jedoch Zwangseingemeindungen klar ab.

„Die Stadt-Umland-Beziehungen zwischen Rostock und unseren Nachbargemeinden in den angrenzenden Landkreisen haben sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt“, sagte Methling. „Wir pflegen auf vielen Gebieten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und zum gegenseitigen Vorteil. Das mittlerweile gewachsene Vertrauen sollte nicht durch unüberlegte Vorstöße, wie etwa die Forderung nach Zwangseingemeindungen durch die Rostocker SPD, aufs Spiel gesetzt werden. Dies ist Aufgabe des Landes und würde erneut einen jahrelangen Diskussionsprozess erfordern, da es hier um elementare Fragen der kommunalen Identität für die kleineren Gemeinden geht.“ Der Oberbürgermeister stimmt in diesem Fall mit dem Landkreistag überein, dass Zwangseingemeindungen zur Finanzierung der Oberzentren der denkbar schlechteste Weg sind.

Roland Methling: „Für die Kommunen des Landes wird die Landesgesetzgebung zum Risikofall, wenn diese immer wieder vor dem Landesverfassungsgericht scheitert. Das macht eine solide Haushaltsplanung zum unkalkulierbaren Risiko. Das Land steht jetzt in der Verantwortung, zügig eine solide rechtliche Grundlage für die Stadt-Umland-Beziehung zu schaffen, die einer rechtlichen Prüfung standhält. Wir planen mit dem Geld und brauchen es dringend, auch wenn es nur einen kleinen Teil der Ausgaben für öffentliche Einrichtungen abdeckt. Wir sehen den gerichtlichen Stopp des Landesverfassungsgerichts als Chance, eine aufgabengerechte und faire Entlastung der Gemeinden vorzunehmen.“

Am 23. Februar 2012 wurde die seit 2010 existierende Stadt-Umland-Umlage durch das Landesverfassungsgericht in Greifswald gestoppt. Sie verstößt demzufolge gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und erfüllt nicht den Grundsatz der Systemgerechtigkeit und Gleichbehandlung. Kleine Umlandgemeinden hatten erfolgreich gegen die Zwangsabgabe geklagt. Sie erwarten die Rückzahlung der seit 2010 gezahlten Beiträge.

Nach §24 Finanzausgleichgesetz (FAG) MV wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die das Landesentwicklungsprogramm dem Stadt-Umland-Raum, den Kernstädten Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund, Rostock, Schwerin und Wismar zuordnet, eine Umlage erhoben. Mit ihr sollen Vorteile, die den Gemeinden aus der Nähe zur Stadt erwachsen, ausgeglichen werden.

Die Hansestadt Rostock geht jährlich von rund 1,6 Mio. Euro aus, die von den rund 25 Gemeinden im Rostocker Umland in die Stadtkasse fließen. Mit dem Geld konnte nur ein kleiner Anteil der Kosten in zweistelliger Millionenhöhe etwa für Messe, Theater, oder Zoo finanziert werden. Die Einnahmen fallen nun aufgrund des gerichtlichen Stopps durch das Landesverfassungsgericht weg. Außerdem steht die Rückzahlung bereits geflossener Mittel im Raum.