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Lager- und Brauchtumsfeuer in der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 07.04.2004



Öffentliche Bekanntmachung


Im Laufe des Jahres erreichen uns immer wieder Anrufe von Bürgern,
wo und wie kann ein offenes Feuer durchgeführt werden.
Bislang wurden Lager- und Brauchtumsfeuer, die Vereine,
Privatpersonen usw. durchgeführt haben, beim Brandschutz- und
Rettungsamt angezeigt. Diese Anzeige ist ab sofort nicht mehr
erforderlich.

Unter einem Lagerfeuer versteht man das einmalige Verbrennen oder
Abbrennen von geeignetem unbehandeltem Holz auf einem
Grundstück.

Beim Abbrennen eines Feuers sind folgende Punkte zu beachten:

1.    Jeder Bürger hat die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Brände
verhindert und entstandene Brände schnell bekämpft werden. (BrSchG
M-V § 22)
    Offene Feuerstellen sind so zu betreiben, dass durch Funken-
flug, Glut u.ä. keine Brände entstehen können.

2.    Offene Feuerstellen müssen zu Gebäuden mit brennbaren
Materialien mindestens folgende Entfernungen haben:

- Kochfeuer/Holzkohlegrill
            3 m
- Lagerfeuer, Feuerstellen, Brauchtumsfeuer u.ä.
            10 m
- land- u. forstwirtschaftliche Nutzflächen mit
    brennbarem Bewuchs
            20 m
    (Örtliche Bedingungen und Windverhältnisse beachten)

3.    Während des Betreibens sind offene Feuerstellen ständig
durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen.

4.    An offenen Feuerstellen sind geeignete Löschmittel und Geräte
zum Ablöschen von Glut u.ä. zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
bereitzuhalten.

5.    Als Brennmaterialien sind nur solche Materialien zulässig, die
bei der Verbrennung keine Gefahr für Menschen, Umwelt und
Sachwerte verursachen (auch keine Gartenabfälle). Brennbare
Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden.

6.    Nach dem Betreiben sind die offenen Feuerstellen vollständig
abzulöschen.

7.    Angehörige der Polizei, des Stadtamtes sowie des Brand-
schutz- und Rettungsamtes sind befugt, Anweisungen bis hin zur
Untersagung auszusprechen.

Das Abbrennen von Lagerfeuern am Strand ist nur an den dafür
vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Geregelt ist dies in der „Satzung
über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock“.

Über weiteres informiert der Kurbetrieb Seebad Warnemünde unter
Telefon 0381 5480020.

Monika Klaus
Brandschutz- und
Rettungsamt