Lager- und Brauchtumsfeuer zur Osterzeit
Pressemitteilung vom
„Vor dem Osterfest wende ich mich mit der Bitte an die Rostockerinnen und Rostocker, sich so zu verhalten, dass durch Unachtsamkeit und Leichtsinn kein Schaden an Leben und Gesundheit entstehen kann“, so die Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens. „Wie bereits in den vergangenen Tagen in den Medien darauf hingewiesen wurde, sind Lager- und Brauchtumsfeuer rechtzeitig im Brandschutz- und Rettungsamt Rostock anzuzeigen. Bisher liegen dort mehr als 70 Anzeigen vor. Die Tendenz ist steigend. Da bereits erste Schilf- und Grasflächenbrände in der Hansestadt Rostock zu verzeichnen waren, ist unbedingte Vorsicht geboten.“
In Vorbereitung auf die zu erwartenden Brauchtums- und Osterfeuer einige wertvolle Tipps und Hinweise der Feuerwehr:
1. Ein Osterfeuer ist stets beim Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock (Tel. (03 81) 3 81-37 11/-37 12) anzumelden, unter Angabe von Standort, Zeit und Verantwortlichkeit für das Lagerfeuer.
2. Das Lagerfeuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von schadstoffbelasteten Gegenständen, wie u. a. Reifen, Lacke/Farben und Sperrmüll, genutzt werden. Hier handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
3. Der Standort des Osterfeuers sollte so gewählt werden, dass durch Funkenflug und Glut keine weiteren Brände entstehen können. Empfohlen wird, auf jeden Fall einen Abstand von mindestens drei Metern zu brennbaren Stoffen einzuhalten. Auf Grünflächen sollte die Feuerstelle durch einen mindestens 0,5 m breiten Wundstreifen gesichert werden.
4. Das Entzünden des Lagerfeuers nie mit brennbaren Flüssigkeiten vornehmen. Auf jeden Fall ist beim Entzünden die Windrichtung zu beobachten.
5. Während des Betreibens sind offene Feuerstellen stets zu beaufsichtigen.
6. Bereitstellen von einfachen Löschmitteln, wie Sand, Schaufeln, Spaten, Decken oder den angeschlossenen Gartenschlauch.
7. Die Feuerstelle ist nach dem Betreiben vollständig abzulöschen.