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Land fördert Kauf, Bau und Modernisierung von Wohnraum

Pressemitteilung vom 25.04.2000


Rostocker Bauamt informiert über das Landeswohnungsbauprogramm 2000

Am 6. März 2000 hatte das Schweriner Ministerium für Arbeit und Bau die neuen Förderrichtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft gesetzt. Das Land stellt zur Fortsetzung der Wohnungsbauförderung in 2000 insgesamt 221,14 Millionen Mark Förderungsmittel zur Verfügung. Mit diesem Fördervolumen werden im Land insgesamt Bauinvestitionen von rund 750 Millionen Mark ausgelöst, die zur weiteren Verbesserung der Wohnsituation sowie konjunkturbelebender, arbeitsplatzschaffenden und -sichernden Maßnahmen führen werden.

In der Modernisierung und Instandsetzung von Wohneigentum sowie von Miet- und Genossenschaftswohnungen werden die bewährten Förderungen in der Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen für:

- die Regelförderung,
- die erhöhte Förderung zur Beseitigung bauschadensbedingter Wohnungsleerstände und zur Förderung von Gebäuden, die vor dem 1.1.1949 errichtet wurden,
- Plattenbauten und Hochhäuser,
- den nachträglichen Anbau von Personenaufzügen,
- Außenanlagen an industriell gefertigten Wohngebäuden,
- behinderten- und altersgerechten Wohnraumanpassungsmaßnahmen,
- den Einbau von Brennwertkesselanlagen und -thermen

fortgeführt.

Weiterhin stehen Fördermittel bereit

- für den Neubau sowie dem Ersterwerb von eigengenutzten Eigentumsmaßnahmen (Familienheime, Kauf-/Eigentumswohnungen) im Zweiten Förderungsweg,
- für den Erwerb von eigengenutzten Eigentumswohnungen in grundinstandgesetzten und grundmodernisierten Mehrfamilienhäusern im Dritten Förderungsweg,
- für die Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot sowie von Mietwohnungen für Obdachlose.

Die Fördermöglichkeiten werden dazu beitragen, die in den Vorjahren erzielten Ergebnisse bei der Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität der Rostocker Bevölkerung fortzusetzen.

So wurden 1999 u. a. in der Modernisierung und Instandsetzung an Wohngebäuden ein Fördervolumen in Höhe von 59.279.860,00 Mark zur Sanierung von 7.657 Wohnungseinheiten der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt. An 86 Wohngebäuden wurden Aufzüge installiert, so u. a. in Groß Klein, Schmarl und Lichtenhagen.

Weiterhin sind Fördermittel im Zweiten Förderungsweg für den Neubau von 88 Eigenheimen und 17 Eigentumswohnungen sowie im Dritten Förderungsweg zum Erwerb von 51 Eigentumswohnungen aus dem Bestand in grundmodernisierten und grundinstandgesetzten Mehrfamilienhäusern bereitgestellt worden.

Für Bauvorhaben im Rostocker Stadtgebiet können die jeweiligen Wohnungsbaufördermittel in der Abteilung Wohnungswesen und -förderung im Haus des Bauwesens am Holbeinplatz 14 beantragt werden. Hier erfolgt auch eine umfassende Beratung, Antragsformulare und Anlagen werden ausgegeben. Ein Rechtsanspruch auf Wohnungsbauförderungsmittel besteht nicht.

Informationen und Auskünfte erteilen die Mitarbeiter während der Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Ines Gründel
Amtsleiterin Bauamt