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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V übergibt Lärmkarten „Umgebungslärm für den Ballungsraum Rostock“

Pressemitteilung vom 27.06.2012

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V hat der Hansestadt Rostock jetzt die Lärmkarten zum Umgebungslärm für den Ballungsraum Rostock übergeben. Sie sind Grundlage für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, der bis zum 18. Juli 2013 zu erstellen ist.

Eine EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgesetzt. Darin wird die Aufstellung von Strategischen Lärmkarten und Lärmaktionsplänen verbindlich geregelt. Die Strategischen Lärmkarten und Lärmaktionspläne werden in zwei Zeitstufen erstellt.

In der ersten Stufe wurden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in der Hansestadt Rostock erstellt und im Ergebnis 2008 ein Lärmaktionsplan entwickelt. Das darin enthaltene Maßnahmenkonzept war durch die Bürgerschaft beschlossen worden und wird schrittweise umgesetzt.

In der zweiten Stufe sind die Lärmkarten bis zum 30. Juni 2012 zu erstellen. In dieser Stufe zählt die Hansestadt Rostock zu den Ballungsräumen mit einer Einwohneranzahl über 100.000. In einem Ballungsraum sind nicht nur die Hauptverkehrsstraßen, sondern auch andere Straßen, der Schienenverkehr und Industrieflächen sowie Hafengebiete in ihren Lärmauswirkungen zu ermitteln und darzustellen.

Die Anforderungen an die Kartierung von Umgebungslärm enthält die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In den Lärmkarten sind neben der Darstellung der Lärmsituation auch Bereiche aufzuzeigen, in denen Auslösewerte überschritten werden, das heißt in denen Lärmschutzmaßnahmen im Lärmaktionsplan vorzusehen sind.