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Laubsäcke können zusätzlich genutzt werden

Pressemitteilung vom 29.06.2012

Um einen vorübergehend erhöhtem Anfall von Rasen-, Blumen- und Staudenschnitt sowie von Wildkräutern und Laub zu entsorgen, bietet die Hansestadt Rostock jetzt zusätzlich den Laubsack an. Grundsätzlich können darüber hinaus die Bioabfallbehälter verwendet werden. Auch auf den Recyclinghöfen kann ganzjährig abgegeben werden. Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen auch die Eigenkompostierung.

Der gebührenpflichtige Laubsack fasst 120 Liter und ist mit dem Logo der Hansestadt
Rostock gekennzeichnet. Grundstückseigentümer, die über die Biotonne an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben den Erwerb einer begrenzten Anzahl von Laubsäcken mit bereits der Abfallverwertungsgebühr beglichen. Für die Abgabe gilt die Regelung im Kalenderjahr - drei gebührenfreie Laubsäcke werden für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne abgegeben, zehn gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne und Lage an Straßen mit überdurchschnittlichem Laubanfall von öffentlichen Flächen. Ein Bedarf darüber hinaus ist gebührenpflichtig.

Laubsäcke sind in der Gebührenstelle des Amtes für Umweltschutz am Petridamm 26 im Gebäude der Stadtentsorgung Rostock GmbH und auf den Recyclinghöfen der Stadt - hier gibt es nur gebührenpflichtige Laubsäcke - erhältlich. Sie werden nur an Grundstückseigentümer bzw. Verwalter oder Bevollmächtigte ausgegeben. Für Grundstücke mit angemeldeter Eigenkompostierung ist der Erwerb von Laubsäcken generell gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt laut aktueller Abfallgebührensatzung 2,93 Euro pro Stück.

Die Laubsäcke sind am Abfuhrtag der Bioabfallbehälter verschlossen bereitzustellen. Andere Säcke werden nicht mitgenommen und stellen eine ordnungswidrige Nebenablagerung dar.
Nachfragen beantwortet das Umweltamt unter der Rufnummer Tel. 381-7314.