Laubsäcke als alternative Entsorgungsmöglichkeit
Pressemitteilung vom
Der alljährliche Laubfall im Herbst bringt zusätzliche Pflichten für die Grundstückseigentümer mit sich. Für die Entsorgung eines vorübergehend erhöhten Anfalls von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern bietet sich neben der Nutzung der Bioabfallbehälter, Recyclinghöfe und der Eigenkompostierung der Laubsack als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit an, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Er ist nicht mit dem amtlichen blauen Sack für Hausmüll zu vergleichen zu dem keine alternativen Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.
Da der Grundstückseigentümer der Gebührenpflichtige gegenüber der Hansestadt Rostock ist, werden die Laubsäcke nur an die Grundstückseigentümer bzw. Verwalter oder Bevollmächtigte herausgegeben. Grundstückseigentümer, die über die Biotonne an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, haben den Erwerb der Laubsäcke mit der Abfallverwertungsgebühr beglichen. Der kompostierbare 120 Liter fassende mit dem Logo der Hansestadt Rostock gekennzeichnete Laubsack kann in der Gebührenstelle des Amtes für Umweltschutz im Gebäude der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26/27 und auf den Recyclinghöfen der Stadt (nur gebührenpflichtige Laubsäcke) erworben werden.
Drei gebührenfreie Laubsäcke werden für Grundstücke mit grundstücksbezogener Biotonne abgegeben, zehn gebührenfreie Laubsäcke für Grundstücke an Straßen mit überdurchschnittlichem Laubanfall und erhöhten Verkehrsaufkommen bei Nutzung der Biotonne. Ein Bedarf darüber hinaus ist mit 3,27 Euro pro Stück gebührenpflichtig.
Für Grundstücke, auf denen eine Selbstverwertung durch Eigenkompostierung vorgenommen wird, bietet der Laubsack einen zusätzlichen Entsorgungsweg, wenn die angefallenen pflanzlichen Abfälle die Möglichkeiten der eigenen Verwertung übersteigen. Für diese Grundstückseigentümer ist der Erwerb eines Laubsackes generell gebührenpflichtig. Bestandteil dieser Gebühr ist die Entsorgung und Verwertung.
Die Laubsäcke sind am Abfuhrtag der Bioabfallbehälter verschlossen bereitzustellen. Andere Säcke werden nicht mitgenommen und stellen eine ordnungswidrige Nebenablagerung dar. Darüber hinaus besteht weiterhin die ständige Abgabemöglichkeit von pflanzlichen Abfällen auf den vier Recyclinghöfen der Stadt.
Für weitere Fragen steht Holger Schmidt von der Unteren Abfallbehörde im Amt für Umweltschutz unter der Telefonnummer 381-7314 gern zur Verfügung.