Lohnsteuerkarte 2008
Pressemitteilung vom
Bis zum 31. Oktober 2007 sollte jeder Arbeitnehmer im Besitz seiner Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2008 sein. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte für 2008 erhalten haben, waren vor Beginn des Kalenderjahres bzw. sind vor der Aufnahme eines Dienstverhältnisses verpflichtet, bei der zuständigen Gemeinde/Meldebehörde die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September 2007 seinen ständigen Wohnsitz hatte.
Die Gemeinde trägt neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum weiterhin Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderfreibeträge (für Kinder unter 18 Jahren) und - soweit ihr bereits durch das Finanzamt mitgeteilt - den Pauschbetrag für behinderte Menschen auf die Lohnsteuerkarte auf. Das Finanzamt ist zuständig für die Eintragung weiterer Freibeträge (zum Beispiel Kinderfreibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, die erstmalige Eintragung des Pauschbetrages für behinderte Menschen). Hierfür ist unter Vorlage der Lohnsteuerkarte ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2008 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.