Home
Navigation

Lohnsteuerkarten für das Jahr 2006 beantragen

Pressemitteilung vom 06.12.2005

Bis zum 31. Oktober 2005 sollte jeder Arbeitnehmer im Besitz seiner Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2006 sein. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte für 2006 erhalten haben, waren vor Beginn des Kalenderjahres bzw. sind vor der Aufnahme eines Dienstverhältnisses verpflichtet, bei der zuständigen Gemeinde/Meldebehörde, die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte zu beantragen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September 2005 seinen ständigen Wohnsitz hatte.

Die Gemeinde trägt neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum weiterhin Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderfreibeträge (für Kinder unter 18 Jahren) und - soweit ihr bereits durch das Finanzamt mitgeteilt - den Pauschbetrag für behinderte Menschen auf die Lohnsteuerkarte auf.

Das Finanzamt ist zuständig für die Eintragung weiterer Freibeträge (zum Beispiel Kinderfreibetrag für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; Freibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen; die erstmalige Eintragung des Pauschbetrages für behinderte Menschen; Freibetrag zur Förderung von Wohneigentum nach § 10 e EStG).

Hierfür ist unter Vorlage der Lohnsteuerkarte ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006 beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.