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Mehrere Demonstrationen am 20. Oktober in der Rostocker Innenstadt

Pressemitteilung vom 17.10.2018

Am Sonnabend, 20. Oktober 2018, sind für die Rostocker Innenstadt mehrere Versammlungen und Aufzüge angemeldet. Darüber informiert das Stadtamt. Um Ordnung und Sicherheit bei den ab dem Nachmittag geplanten Veranstaltungen zu gewährleisten, werden voraussichtlich erhebliche Verkehrseinschränkungen notwendig sein.

Daher werden ab 12 Uhr auf folgenden Straßen Haltverbote angeordnet:

- Lange Straße,
- Wallstraße,
- Steinstraße sowie
- an zahlreichen Kreuzungsbereichen und Einmündungen.

Folgende Straßen werden ab 12 Uhr voll gesperrt:

- Steinstraße,
- Lange Straße,
- Große Wasserstraße,
- Schwaansche Straße und
- Wallstraße.

Die zeitweiligen und grundsätzlichen Beschilderungen sind zu beachten. Ein Zugang zu den Geschäften soll gewährleistet bleiben.

Im öffentlichen Personennahverkehr wird es ab Nachmittag in der Innenstadt zu Einschränkungen kommen. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.

Das Stadtamt rät insbesondere Gewerbetreibenden, sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, zu sichern oder zu beseitigen. Das betrifft insbesondere auch Aufsteller und Verkaufsmobiliar vor Geschäften und gastronomischen Einrichtungen. Sperrmüll und Elektroschrott sollten nicht öffentlich gelagert werden. Die planmäßige Sperrmüllabfuhr in der Innenstadt erfolgt am Freitag, 19. Oktober 2018, Anmeldungen dazu bitte über das Kundendienstbüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH unter Tel. 0381 4593-100. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 20. Oktober 2018 nicht genutzt werden.

Fakten zu den mit den Versammlungen verbundenen Einschränkungen haben Stadtverwaltung und Polizei in einem Informationsblatt zusammengefasst, dass in den betroffenen Straßenzügen verteilt und auch in der am Mittwoch, 17. Oktober 2018, erscheinenden Ausgabe des Städtischen Anzeigers enthalten sein wird.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock ein Bürgertelefon am 19. Und 20. Oktober 2018, jeweils von 8 bis 21 Uhr, unter Tel. 0381 4916-1616 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 20. Oktober auch über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.

Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.

Das Stadtamt übernimmt innerhalb der Stadtverwaltung die Aufgaben als Versammlungsbehörde, bei der sämtliche Versammlungen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden müssen. Nach einer umfassenden Prüfung der Anmeldungen in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, die auch so genannte Kooperationsgespräche mit den Anmeldern umfassen können, werden in Anwendung der geltenden Gesetzeslage gemeinsam Maßnahmen festgelegt, die die Durchführung der Veranstaltungen betreffen.

Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.