Mehrere Demonstrationen am 25. März 2019 in Reutershagen
Pressemitteilung vom
Am Montag, 25. März 2019, sind für Reutershagen mehrere Versammlungen und Aufzüge angemeldet, die mit Verkehrseinschränkungen verbunden sein werden.
In diesem Zusammenhang werden von 8 bis 24 Uhr in folgenden Straßen Haltverbote angeordnet (Parktaschen sind i.d.R. nicht betroffen, bitte Beschilderungen beachten):
- Walter-Stoecker-Straße,
- Etkar-André-Straße,
- Liselotte-Hermann-Straße,
- Werner-Seelenbinder-Straße,
- Bonhoefferstraße und
- Goerdelerstraße.
Rund um den Markt in Reutershagen ist in dieser Zeit ein vollständiges Halteverbot angeordnet, das für folgende Parkplätze und Parktaschen gilt:
- Reutershagen Markt,
- Conrad-Blenkle-Straße und
- Bernhard-Bästlein-Straße (bis Willi-Schröder-Straße).
Folgende Straßen werden von 17 bis 24 Uhr voll gesperrt (Anlieger frei nach polizeilicher Lageeinschätzung):
- Reutershagen Markt und
- Walter-Stoecker-Straße.
Damit ist die Zufahrt nach Reutershagen II nur noch über die Goerdelerstraße in Richtung Bonhoefferstraße möglich. Die Zufahrt zu den Parkgaragen der Reuterpassage und an der Werner-Seelenbinder-Straße und zum Recyclinghof in der Etkar-André-Straße können ab 17 Uhr nicht mehr gewährleistet werden. Ausfahrten nur nach polizeilicher Lageeinschätzung.
Auch das Hansaviertel wird zeitweilig betroffen sein. So wird ab 12 Uhr ein Teil der Parkplätze gesperrt (bitte Beschilderungen beachten) in der
- Hans-Sachs-Allee.
Ab etwa 17 Uhr werden der Busverkehr der Linien 25 und 39 sowie der Regionalbusverkehr der Linien 121 und 128 zeitweilig von Sperrungen und/oder Umleitungen betroffen sein. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.
Sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, sollten gesichert oder beseitigt werden. Sperrmüll und Elektroschrott sollten nicht öffentlich gelagert werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 25. März 2019 nicht genutzt werden.
Aktuelle Informationen der Polizei werden am 25. März über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.
Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.
Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.
Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.