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Mehrere Demonstrationen am Montag in Evershagen

Pressemitteilung vom 20.09.2019 - Wirtschaft und Verkehr

Am Montag, 23. September 2019, sind für Evershagen mehrere Versammlungen und Aufzüge angemeldet, die mit Verkehrseinschränkungen verbunden sein werden.

In diesem Zusammenhang werden von 10 bis 24 Uhr in folgenden Straßen Haltverbote angeordnet (bitte Beschilderungen beachten):

  • Maxim-Gorki-Straße 7 bis 66 einschl. 13 - 17,
  • Willi-Bredel-Straße 1 bis 23,
  • Ehm-Welk-Straße 1 bis 20,
  • Anton-Makarenko-Straße 2 bis 21 sowie
  • Dostojewskistraße (zwischen Maxim-Gorki-Str. / Ehm-Welk-Str.).

Folgende Straßen werden von 16 bis 24 Uhr voll gesperrt
(Anlieger frei nach polizeilicher Lageeinschätzung):

  • Maxim-Gorki-Straße,
  • Willi-Bredel-Straße,
  • Ehm-Welk-Straße,
  • Anton-Makarenko-Straße sowie
  • Dostojewskistraße.

Ab etwa 17 Uhr wird der Busverkehr der Linien 25 und 38 über die Bertolt-Brecht-Straße umgeleitet. Die Haltestellen „Maxim-Gorki-Straße" und „Theodor-Storm-Straße" können nicht bedient werden. Aktuelle Informationen sind über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @rsag_rostock oder www.twitter.com/rsag_rostock erhältlich.

Sämtliche mobilen Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, sollten gesichert oder beseitigt werden. Sperrmüll und Elektroschrott bitte nicht öffentlich lagern. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am 23. September 2019 nicht genutzt werden.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Rostock am 23. September 2019 in der Zeit von 8 bis 21 Uhr ein Bürgertelefon unter Tel. 0381 4916-2829 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_Rostock oder www.twitter.com/polizei_rostock verbreitet.

Stadtverwaltung und Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste und Gewerbetreibende sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind weitere Behinderungen durch Veranstaltungen Dritter nicht auszuschließen.

Das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Schutzgüter der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht, welche Auffassungen und Meinungen vorgetragen werden, solange sich diese auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Versammlungsbehörde und Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben das Recht auf Versammlungsfreiheit für alle, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, zu gewährleisten.