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Meldungen bei Heimaufsichtsbehörde bis 31. Januar

Pressemitteilung vom 18.11.2010

Öffentliche Bekanntmachung
Meldungen bei Heimaufsichtsbehörde bis 31. Januar

Wie die Heimaufsichtsbehörde informiert, sind alle Träger/ Betreiber vom ambulant betreuten Wohngemeinschaften, betreuten Wohngruppen und Trainingswohngruppen verpflichtet, gemäß § 16 des Einrichtungenqualitätsgesetzes M-V (EOG) ihrer Anzeigepflicht bei der Heimaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock bis spätestens 31. Januar 2011 nachzukommen.
Entsprechenden Formblätter dazu sind bei der Heimaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock unter folgender neuer Anschrift erhältlich:

Amt für Jugend und Soziales
Heimaufsicht
St. Georg-Str. 109, Haus II,
Zimmer 2.13
18055 Rostock
Tel. 381-2567

Heimaufsichtsbehörde
der Hansestadt Rostock