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Mietspiegel gilt bis Jahresende

Pressemitteilung vom 01.07.2004

Der seit 2002 geltende dritte Mietspiegel der Hansestadt Rostock gilt bis Jahresende 2004 fort. Das Bauamt der Hansestadt Rostock hat sich mit den im Arbeitskreis Mietspiegel mitwirkenden Vertretern des Mietervereins, des Haus- und Grundeigentümervereins, des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Makler, der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und der Wohnungsgenossenschaften darauf verständigt, im zweiten Halbjahr 2004 einen neuen Mietspiegel für die Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Die WIRO und die Wohnungsgenossenschaften haben erklärt, dass Miethöheverlangen im zweiten Halbjahr 2004 damit weiterhin nur im Rahmen der im jetzigen Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Mietspannen erfolgen.