Migrantenratswahl
Der Migrantenrat ist ein wichtiges kommunales Gremium, dass die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Spätaussiedlerinnen Spätaussiedler der Hanse-und Universitätsstadt Rostock vertritt. Er besteht gemäß Satzung aus neun gewählten Mitgliedern. Diese können durch Beschluss bis zu vier weitere Mitglieder mit beratender Stimme aus Vertretern von Vereinen berufen. Die Arbeit des Migrantenrates ist ehrenamtlich.
Nach Beschluss der Rostocker Bürgerschaft findet die 4. Wahl des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 17. September 2025 statt. Diese wird als reine Briefwahl durchgeführt.
Die entsprechenden Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren und zum weiteren Ablauf der Wahl finden Sie auf dieser Seite, bei integreat oder auf den Seiten des Migrantenrates.
Nach Zulassung der Wahlvorschläge, werden diese hier veröffentlicht
Wahlvorschlag: Einzelbewerber Nguyen |
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Wahlvorschlag: |
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Ein Muster des Stimmzettels finden Sie nach Erstellung (voraussichtlich ab 15.08.2025) in der Downloadliste.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind in seiner Satzung festgelegt.
Er hat insbesondere die Aufgabe, sich für die Verständigung und das friedliche Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt einzusetzen. In diesem Rahmen berät er auch die Rostocker Bürgerschaft , erarbeitet Vorschläge und gibt Stellungnahmen diesbezüglich ab.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird umfängliche Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit geleistet.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie
- seit mehr als drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt auf Antrag sind außerdem:
- deutsche Staatsangehörige, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
- Eingebürgerte
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige.
Wer in den Migrantenrat gewählt werden möchte, kann sich entweder als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber oder auch in einer gemeinsamen Liste zur Wahl aufstellen lassen.
Wählbar sind alle Personen die:
- zur Wahl des Migrantenrates wahlberechtigt sind,
- am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens einem Jahr ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet sind.
Nicht wählbar ist wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Rechtsgrundlagen, Hinweise und Formulare
- Hinweise des Wahlleiters100.0 KB
- Anlage 1 Wahlvorschlag113.1 KB
- Anlage 2 Zustimmungserklärung78.7 KB
- Anlage 3 Wählbarkeitsbescheinigung82.3 KB
- Analge 4 Antrag Aufnahme Wählerverzeichnis164.8 KB
- Satzung Migrantenrat26.3 KB
- Wahlordnung Migrantenrat378.4 KB
- Datenschutzhinweis für Kandidierende217.1 KB