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Migrantenratswahl

Der Migrantenrat ist ein wichtiges kommunales Gremium, dass die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Spätaussiedlerinnen Spätaussiedler der Hanse-und Universitätsstadt Rostock vertritt. Er besteht gemäß Satzung aus neun gewählten Mitgliedern. Diese können durch Beschluss bis zu vier weitere Mitglieder mit beratender Stimme aus Vertretern von Vereinen berufen. Die Arbeit des Migrantenrates ist ehrenamtlich.

Nach erfolgter Auszählung der eingegangen Wahlbriefe am 30. September 2020 stellte der Wahlausschuss für die Wahl des 3. Migrantenrates in seiner Sitzung am 01. Oktober 2020 das endgültige Ergebnis für die Migrantenratswahl 2020 fest.

Die Stimmergebnisse sowie die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier

Weitere Informationen zur Wahl sowie zum Migrantenrat finden Sie auch unter www.migrantenrat.de

Wahlvorschlag: Einzelbewerber Al-Sabty

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Dr. Al-Sabty

Hikmat

deutsch

Übersetzer

1954

Stadtmitte

Wahlvorschlag: Einzelbewerber Atay-Lichtermann

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Atay-Lichtermann

Seyhmus

deutsch

Wirtschaftsjurist

1984

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Wahlvorschlag: Einzelbewerber Dogesch

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Dogesch

Imam-Jonas

deutsch, türkisch

Sozialarbeiter

1965

Hansaviertel

Wahlvorschlag: INTERNATIONAL – INTER

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Gárate Garay

Cristian Hernán

chilenisch

Sozialbetreuer

1963

Lütten Klein

Engler

Valentina

deutsch

Lehrerin

1976

Brinckmansdorf

Torma

Zsófia

ungarisch

Diplomlehrerin

1984

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Haydra

Sid Ahmed

senegalesisch

Kfz Mechaniker

1981

Evershagen

Al Yousef

Mohamed

deutsch

Student

1994

Evershagen

Noori

Rona

afghanisch

Sprachmittlerin

1972

Evershagen

 

Wahlvorschlag: Einzelbewerber Nguyen

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Nguyen

Duy Long

vietnamesisch

Dipl. Ökonom

1950

Evershagen

Wahlvorschlag: Ukrainische Liste – UL

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Medvid

Sergiy

deutsch

Selbstständig

1975

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Sushko

Tetiana

ukrainisch

Heilerzieherin

1971

Lütten Klein

Bolshoi

Viacheslav

ukrainisch

Sozialarbeiter

1957

Groß Klein

Wahlvorschlag: YOU MOVE Rostock – YMR

Familienname

Vorname

Staatsangehörigkeit

Beruf

Geburtsjahr

Ortsteil

Jansar

Hassan

iranisch

Projektkoordinator

1982

Hansaviertel

Mohammadzade

Ahmadreza

iranisch

Dolmetscher

1994

Gartenstadt/Stadtweide

Esmaeili

Mojtaba

deutsch, afghanisch

Bus- und Straßenbahnfahrer

1994

Lütten Klein

Akbari

Omid

iranisch

Elektroingenieur

1989

Lütten Klein

Ein Muster des Stimmzettels finden Sie in der Downloadliste.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind in seiner Satzung festgelegt.

Er hat insbesondere die Aufgabe, sich für die Verständigung und das fried­liche Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt einzusetzen. In diesem Rahmen berät er auch die Rostocker Bürgerschaft , erarbeitet Vorschläge und gibt Stellungnahmen diesbezüglich ab.

In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird umfängliche Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit geleistet.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie
  • seit mehr als drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt auf Antrag sind außerdem:

  • deutsche Staatsangehörige, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
  • Eingebürgerte
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige.

Wer in den Migrantenrat gewählt werden möchte, kann sich entweder als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber oder auch in einer gemeinsamen Liste zur Wahl aufstellen lassen.

Wählbar sind alle Personen die:

  • zur Wahl des Migrantenrates wahlberechtigt sind,
  • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens einem Jahr ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet sind.

Nicht wählbar ist wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter nicht besitzen.