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Mit dem Wohnberechtigungsschein zu einer angemessenen Wohnung

Pressemitteilung vom 23.02.2006

Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie ist Lebensmittelpunkt, Ort der Erholung und der individuellen Entfaltung. Für manche Haushalte ist es auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse schwierig, sich am Wohnungsmarkt mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Sie sind daher auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Es ist zu verzeichnen, dass die Anzahl dieser Haushalte steigende Tendenz aufweist. Durch den WBS sollen Haushalte der unteren Einkommensschichten den gleichberechtigten Zugang zum Wohnungsmarkt erhalten. Auf der Grundlage von abgeschlossenen Kooperationsverträgen konnte auf diesem Gebiet eine gute Zusammenarbeit zwischen den Wohnungsunternehmen der Stadt und der Stadtverwaltung erreicht werden. In diesen Kooperationsverträgen verpflichten sich die Wohnungsunternehmen, jede zweite freie Wohnung an einen Haushalt mit WBS zu vergeben, sofern in dieser Größenordnung eine Wohnraumnachfrage solcher Haushalte vorliegt. In den vergangenen Jahren wurden gute Ergebnisse bei der Versorgung mit Wohnraum von Inhabern eines WBS erzielt.

So konnten u.a. 417 obdachlose Menschen aus den Einrichtungen wieder in eigenen Wohnraum zurückgeführt werden. Diese Versorgungen wurden in einer im Jahr 1996 gegründeten Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern der Wohnungsunternehmen der Hansestadt Rostock, des Bau- amtes und des Sozialamtes bestand, entschieden. Weiterhin erhielten in den vergangenen fünf Jahren u.a. 516 schwer behinderte Menschen eine für ihr Krankheitsbild entsprechende Wohnung. Durch den Neubau von geförderten Wohnungen, mit und ohne Betreuungsangebot, konnten in den letzten fünf Jahren 580 Wohnungsprobleme von älteren Menschen gelöst werden. Da diese Wohnungen nur in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden sollen, ist die Vergabe an einen WBS gebunden.

Der WBS erwies sich in der Vergangenheit auch als Steuerungselement zur Erhaltung sozial gut durchmischter Wohngebiete in unserer Stadt. Nur durch den WBS ist gewährleistet, dass Haushalte der unteren Einkommensschicht nicht benachteiligt werden und so Gleichbehandlung auf dem Wohnungsmarkt in Anspruch nehmen können.

Mit Hilfe des WBS müssen schwer behinderte und ältere Menschen die für sie teilweise aufwendige Wohnungssuche nicht allein bewältigen. Eine Bereitstellung von altengerech- tem betreutem Wohnraum wäre nicht möglich, da dieser, nur mit WBS vergeben wird. Ohne WBS wäre die Wohnraumversorgung von Obdachlosen keinesfalls mehr garantiert. Schließlich trägt der WBS dazu bei, das Mietpreiskappungen, wie beispielsweise bei der WIRO durch Haushalte der unteren Einkommensschicht in Anspruch genommen werden können. Mit dem WBS wird über die angemessene Wohnungsgröße entschieden. Dadurch ist sowohl für den Inhaber eines WBS als auch für den Vermieter eine gewisse Sicherheit bei der Auswahl der Wohnfläche der Wohnung gegeben.

Mit einem WBS sichern sich alle Haushalte der unteren Einkommensschicht eine solche Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt, die auch für sie zu einer Versorgung mit angemessenem Wohnraum führen Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bauamtes, Abt. Wohnungswesen und -förderung unter der Rufnummer 0381 381-6055 zur Beratung zur Verfügung. Der WBS kann im Bauamt, Abt. Wohnungswesen und -förderung, Holbeinplatz 14, an den Sprech-tagen

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

beantragt werden.

Er ist für ein Jahr gültig und berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Elke Mahnke
Sachgebietsleiterin Wohnungsbindung