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Mit Mäusen und Bären für mehr Geld in der Stadtkasse

Pressemitteilung vom 11.10.2005

Auf 175 Plakatflächen wirbt die Hansestadt Rostock in den kommenden zwei Wochen für Rostock als Hauptwohnsitz. Unter den Überschriften "Melden macht Mäuse!" und "Bärenstarke Bürgerstadt!" soll auf das Meldegesetz und den Zusammenhang zu Finanzzuweisungen des Landes verwiesen werden. "Ihre Anmeldung mit Hauptwohnung bringt bares Geld für unsere Stadt und erspart Ihnen die Zweitwohnungssteuer" heißt es auf den von der Rostocker Werbeagentur Qbus entworfenen Plakaten.

Finanzzuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bemessen sich an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung. Sie betragen in diesem Jahr immerhin 338,75 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner. Derzeit haben nur etwa ein Drittel der an der Rostocker Universität und den Hochschulen in der Hansestadt immatrikulierten Studentinnen und Studenten Rostock als ihren Hauptwohnsitz gewählt.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer und beträgt zehn Prozent der für das Kalenderjahr vereinbarten bzw. der ortsüblichen Nettokaltmiete. Zur Zahlung verpflichtet sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in Rostock im melderechtlichen Sinne eine Nebenwohnung für sich selber oder den persönlichen Lebensbedarf ihrer Familienmitglieder innehaben. Die Steuerpflicht gilt nach der Rostocker Zweitwohnungssteuersatzung ausdrücklich auch für Studierende.