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Mit Schablone ins Wahllokal

Pressemitteilung vom 25.08.2011

Mit Hilfe von Wahlschablonen können Blinde und sehbehinderte Menschen bei der Landtagswahl am 4. September 2011 ohne fremde Hilfe wählen, teilt die Behindertenbeauftragte der Hansestadt Rostock Petra Kröger mit. Der Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) übernimmt die Verteilung der Wahlschablonen. Auf Anfrage übersendet der BSVMV den blinden oder sehbehinderten Wählern die Wahlschablone per Briefpost. Im Umschlag stecken zudem eine Gebrauchsanweisung zur Schablone und der vorgelesene Inhalt des Stimmzettels zum Hören. Mit der Schablone ist eine freie und geheime Wahl für blinde und sehbehinderte Menschen möglich. Weitere Informationen über die Landesgeschäftsstelle des BSVMV, Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock, Tel. 0381 778980, Fax 7789815, E-Mail: info@bsvmv.org