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Mit Stimmzettelschablone ins Wahllokal

Pressemitteilung vom 23.01.2012

Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 5. Februar 2012 erstmals ohne fremde Hilfe mittels Stimmzettelschablone wählen. Die Gebietsgruppe Rostock des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) übernimmt die Verteilung der Stimmzettelschablonen. Auf Anfrage übersendet der BSVMV blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Schablone per Briefpost. Auch im Büro für Behindertenfragen kann ein so genanntes Wahlhilfepaket angefordert bzw. abgeholt werden.

Im Umschlag befinden sich neben der Stimmzettelschablone eine Gebrauchsanweisung und der vorgelesene Inhalt des Stimmzettels zum Hören. Das Recht auf freie und geheime Wahl sieht die Gebietsgruppe Rostock des BSVMV für blinde und sehbehinderte Menschen mit diesem Wahlhilfepaket noch besser gewahrt und begrüßt daher ausdrücklich die neue Regelung durch den Gesetzgeber.

Weitere Fragen beantworten die Gebietsgruppe Rostock des BSVMV, Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock, Tel. 7789816, Fax 7789815, E-Mail info@bsvmv.org und das Büro für Behindertenfragen, Behindertenbeauftragte Petra Kröger, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, Tel. 381-1125.