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Mittelstandsförderung zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit

Pressemitteilung vom 13.03.2001



Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Industrie sowie wirtschaftsnahe Dienstleistungen können vom Land für Maßnahmen zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit eine Förderung erhalten.

Es werden allgemeine Unternehmensberatungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie Maßnahmen zur Behebung unternehmerischer Führungs- und Rationalisierungsdefizite gefördert.

Im Rahmen des Umweltmana-gement können externe Beratung, Umweltauditierung, innerbetriebliche Weiterbildung und Ausbildung eines Mitarbeiters zum Umweltbeauftragten gefördert werden. Anträge sind an das Landesförderinstitut zu richten, Telefon (03 85) 63 63-0.

Weiterhin werden Maßnahmen im Rahmen der Einführung von Qualitätssicherungssystemen in Unternehmen gefördert, wie externe Beratung, Zertifizierung bzw. Akkreditierung, innerbetriebliche Weiterbildung und Ausbildung eines Mitarbeiters zum Qualitätsbeauftragten. Anträge sind an das Technologie-Beratungsinstitut GmbH Schwerin zu richten, Telefon 03 85/3 99 31 65.

Unabhängig von dieser Information können Existenzgründer und andere Investoren im Amt für Wirtschaftsförderung, Neuer Markt 3, Telefon 3 81 27 08, weitere Informationen über öffentliche Finanzierungshilfen erhalten, die vom Bund und vom Land gewährt werden. Martin Schmidt
Amtsleiter