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Nachrücken einer Ersatzperson

Pressemitteilung vom 13.12.2006

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Der durch den Gemeindewahl- ausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerber der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Herr Christoph Feuerstein wohnhaft in 18057 Rostock, Stralsunder Straße 9

hat auf sein Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands für den Wahlbereich 3 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Manfred Kunau wohnhaft in 18069 Rostock, Kuphalstraße 12.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 27. November 2006

Hans-Joachim Engster
Stellvertretender Gemeindewahlleiter