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Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 29.11.2006

Öffentliche Bekanntmachung
über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Die durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerberin der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Frau Elisabeth Susanne Rodé wohnhaft in 18119 Rostock, Gartenstr. 4.

hat auf ihr Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto- ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei des Demokratischen Sozialismus für den Wahlbereich 3 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Bernhard Fritze wohnhaft in 18146 Rostock, Waldsiedlung 5.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 14. November 2006

Hans-Joachim Engster
Stellvertretender Gemeindewahlleiter