Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Die durch den Gemeindewahl- ausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerberin der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Frau Maxi Malzahn wohnhaft in 18107 Rostock, Rigaer Straße 12
hat auf ihr Mandat in der Bürgerschaft verzichtet. Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto- ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Wählerinnengruppe - BÜNDNIS 90 - für den Wahlbereich 4 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Frau Susan Schulz
wohnhaft in 18057 Rostock, Budapester Str. 83.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.
Rostock, 12. Juni 2006
Hans-Joachim Engster Stellv. Gemeindewahlleiter