Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Der durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerber der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Herr Dr. Wilfried Hontschik
wohnhaft in 18057 Rostock, Parkstraße 57
hat auf sein Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.
Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für den Wahlbereich 3 über.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Herrn Thoralf Sens
wohnhaft in 18057 Rostock, Blumenweg 17.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.
Rostock, 16. April 2008
Hans-Joachim Engster
stellv. Gemeindewahlleiter