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Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 11.01.2006

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Die durch den Gemeindewahl-ausschuss am 18. Juni 2004 fest- gestellte gewählte Bewerberin der 4. Bürgerschaft der Hanse-stadt Rostock

Frau Dr. Dorit Heinz wohnhaft in 18147 Rostock, Rapsweg 4

hat auf ihr Mandat in der Bürger-schaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunal-wahlgesetz Mecklenburg-Vor-pommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto-ber 2003 (GVOBl. M-V. S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzpersion des Wahlvorschla-ges der Partei Die Linke. PDS für den Wahlbereich 1 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Helge Bothur
wohnhaft in 18119 Rostock, Hohe Düne 11A.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekannt-machung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemein-dewahlleiter einlegen.

Rostock, 11. Januar 2006

Hans-Joachim Engster
stellv. Gemeindewahlleiter