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Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.09.2005

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Der durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerberin der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Frau Dr. Kristin Crellwitz wohnhaft in 18057 Rostock, Am Kabutzenhof 25

hat auf ihr Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für den Wahlbereich 2 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Herrn Erhard Sauter wohnhaft in 18107 Rostock, Usedomer Str. 2.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechts-aufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 14. September 2005
Sebastian Schröder
Gemeindewahlleiter