Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Die durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerberin der Hansestadt Rostock
Frau Kathrin Zschau wohnhaft in 18057 Rostock, Schillingallee 87
hat auf ihr Mandat in der Bürger-schaft verzichtet.
Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto-ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei des Demokratischen Sozialismus für den Wahlbereich 3 über.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Frau Elisabeth Susanne Rodé wohnhaft in 18119 Rostock, Gartenstraße 4
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.
Rostock, 4. Mai 2005
Sebastian Schröder
Gemeindewahlleiter