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Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 29.11.2012

Öffentliche Bekanntmachung
über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Das durch den Gemeindewahlausschuss am 11. Juni 2009 fest-gestellte Mitglied der 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Frau Claudia Barlen
(früher Naujoks)

legt das Mandat in der Bürger- schaft zum 1. November 2012 nieder.
Gemäß § 46 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) geht der Sitzung auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands - für den Wahlbereich 1 über.
Die nächste Ersatzperson ist

Herr Dr. Joachim Harms
wohnhaft in Rostock.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrft unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 28. November 2012

Hans-Joachim Engster
Gemeindewahlleiter der
Hansestadt Rostock