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Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 11.01.2012

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Das durch den Gemeindewahlausschuss am 11. Juni 2009 festgestellte Mitglied der 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Herr Rainer Albrecht

legt das Mandat in der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2011 nieder.

Gemäß § 46 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands - für den Wahlbereich 1 über.
Die nächste Ersatzperson ist

Herr Uwe Michaelis

wohnhaft in Rostock.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 11. Januar 2012

Hans-Joachim Engster
Gemeindewahlleiter der
Hansestadt Rostock