Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Das durch den Gemeindewahlausschuss am 11. Juni 2009 festgestellte Mitglied der 5. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Herr Rainer Albrecht
legt das Mandat in der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2011 nieder.
Gemäß § 46 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands - für den Wahlbereich 1 über.
Die nächste Ersatzperson ist
Herr Uwe Michaelis
wohnhaft in Rostock.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.
Rostock, 11. Januar 2012
Hans-Joachim Engster
Gemeindewahlleiter der
Hansestadt Rostock