Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Die durch den Gemeindewahl-ausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hanse-stadt Rostock
Frau Sigrid Rehmus-Kinnigkeit wohnhaft in 18184 Pastow, Am Beistensoll 47
Fraktion der Sozialdemokrati-schen Partei Deutschlands
hat wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen der jederzeitigen Wählbarkeit ihren Sitz verloren.
Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommu-nalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto-ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschla-ges der SPD für den Wahlbereich Rostock 6 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Herrn Rainer Schmidt wohnhaft in 18059 Rostock, Am Feldrain 59
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.
Rostock, 14. April 2004
in Vertretung
Sebastian Schröder
Stellvertretender Wahlleiter
über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Die durch den Gemeindewahl-ausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hanse-stadt Rostock
Frau Sigrid Rehmus-Kinnigkeit wohnhaft in 18184 Pastow, Am Beistensoll 47
Fraktion der Sozialdemokrati-schen Partei Deutschlands
hat wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen der jederzeitigen Wählbarkeit ihren Sitz verloren.
Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommu-nalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto-ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschla-ges der SPD für den Wahlbereich Rostock 6 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Herrn Rainer Schmidt wohnhaft in 18059 Rostock, Am Feldrain 59
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.
Rostock, 14. April 2004
in Vertretung
Sebastian Schröder
Stellvertretender Wahlleiter