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Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 27.04.2004

Öffentliche Bekanntmachung

über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Die durch den Gemeindewahl-ausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hanse-stadt Rostock

Frau Sigrid Rehmus-Kinnigkeit wohnhaft in 18184 Pastow, Am Beistensoll 47

Fraktion der Sozialdemokrati-schen Partei Deutschlands

hat wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen der jederzeitigen Wählbarkeit ihren Sitz verloren.

Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommu-nalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto-ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschla-ges der SPD für den Wahlbereich Rostock 6 über. Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Rainer Schmidt wohnhaft in 18059 Rostock, Am Feldrain 59

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.

Rostock, 14. April 2004

in Vertretung
Sebastian Schröder
Stellvertretender Wahlleiter