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Nachweisheft ersetzt Gesundheitspass

Pressemitteilung vom 02.05.2006

Beschäftigte im Lebensmittelbereich müssen Eignung regelmäßig nachweisen können

Wer beruflich mit Lebensmitteln umgeht, muss gesetzlich vorgeschriebene Hygieneregeln einhal- ten. "Ob im Edel-Restaurant oder am Imbissstand, entsprechend dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Beschäftigte ein Nachweisheft besitzen, das seine Eignung dokumentiert", erläutert Dr. Kerstin Neuber, Leiterin der Abteilung Hygiene und Infektionsschutz im Rostocker Gesundheitsamt.

Das "Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln" informiert über hygienisches Verhalten, erläutert gesetzliche Grundlagen und dokumentiert die gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Zusatz-Belehrungen durch den Arbeitgeber. Wer ein solches Heft erhalten, will, muss eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt der Hansestadt absolvieren. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte aus Lebensmittelbetrieben, Restaurants, von Imbissständen, Kantinen, Cafés, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Heimen.

Während der rund einstündigen Erstbelehrung werden allgemein gültige Hygieneregeln im Lebensmittelbereich, Hinweise zur Übertragung lebensmittelbedingter Infektionen und Informationen zu Bedingungen für ein Tätigkeitsverbot vermittelt. "Grundsätzlich übernehmen die Beschäftigten eine große Eigenverantwortung, denn sie müssen selbst entscheiden, dass sie arbeitsunfähig sind und dies auch dem Arbeitgeber melden", unterstreicht Dr. Kerstin Neuber.

Die vor Jahren üblichen Stuhluntersuchungen wurden abgeschafft. "Denn eine so negativ getestete Person kann sich innerhalb weniger Stunden danach infizieren und erkranken. Dann hat die Stuhlprobe nichts gebracht", so Dr. Kerstin Neuber. Als problematisch erweist sich hin und wieder die Angst der Beschäftigten aufgrund einer länger andauernden Magen-Darm-Infektion ihren Job zu verlieren. "Dies ist allerdings völlig unbegründet, denn der Arbeitgeber kann sich alle Einbußen problemlos über das Versorgungsamt ersetzen lassen", erläutert Dr. Kerstin Neuber, "Hier bringt sich nur der in Gefahr, der die Erkrankung verschweigt, denn dies kann mit Geld- oder sogar Freiheitstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Und dies gilt übrigens auch für den Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten trotz gemeldeter Erkrankung weiter arbeiten lässt."

Im vergangenen Jahr hat es in der Hansestadt keinen einzigen Fall von Infektionen aufgrund erkrankter Mitarbeiter gegeben. Rund 2650 Nachweishefte wurden vom Gesundheitsamt ausgegeben - über 200 mehr als im Vorjahr. Für seine Ausstellung sind 20 Euro zu zahlen - eine Summe, die oftmals auch der Arbeitgeber übernimmt.