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Neu für die Grundstückseigentümer in Rostock

Pressemitteilung vom 11.03.2003

11. März 2003

Neu für die Grundstückseigentümer in Rostock
Gebühr für den Wasser- und Bodenverband

Gerade in einer Stadt wie Rostock ist die Verhinderung von schädlicher Bodennässe und Überflutungen eine wichtige Aufgabe, der sich per Gesetz der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“(WBV) widmet, indem er Fließgewässer unterhält und Schöpfwerke betreibt. Pflichtmitglied im WBV ist die Hansestadt Rostock, stellvertretend für alle der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Die Größe und Nutzung der Flächen bestimmen entscheidend die jährliche Beitragshöhe für den Verband.

Mit dem Beschluss städtischer Gebührensatzungen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Rechtsgrundlage für die zunächst auch rückwirkende Umlage der Beiträge für den WBV auf die Grundstückseigentümer geschaffen. Die ersten Gebührenbescheide wurden im vergangenen November versandt. Die Gebühr bemisst sich nach der Flächengröße und zusammen- gefassten Nutzungsarten, nicht jedoch nach dem Vorteil für das einzelne Grundstück. Die nur für die Gebührenerhebung gebildeten Gruppen von Nutzungsarten-Bauland, landwirtschaftliche Fläche und Forst - beinhalten naturgemäß jeweils eine Anzahl wasserwirtschaftlich ähnlich zu bewertender Arten der Nutzung. In die Nutzungsart Bauland im Sinne der Gebührenerhebung können auch Flächenteile einbezogen sein, die nicht baulich genutzt werden, wie zum Beispiel unbefestigte Hof- und Gartenflächen. Es ist rechtlich nicht zulässig, die Gebühr zur Deckung der Verbandsbeiträge des WBV aus der Grundsteuer oder über einen Zuschlag zu dieser zu finanzieren.

Satzungen, auf deren Grundlage die Gebührenerhebung erfolgt, werden nach ihrem Beschluss durch die Bürgerschaft ortsüblich im Mitteilungsblatt der Hanse-stadt Rostock, dem „Städtischen Anzeiger“ veröffentlicht. x x

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