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Neuauflage des Adressbuches der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 21.08.2001



Die Stadtverwaltung Rostock bereitet in Zusammenarbeit mit dem Verlag Schmidt Römhild eine weitere Auflage des Adressbuches der Hansestadt Rostock vor. Dem Adressbuchverlag werden von der Meldebehörde gemäß § 35 Abs. 3 des Landesmeldege-setzes Mecklenburg-Vorpommern für diesen Zweck

1. Vor- und Familiennamen
2. Doktorgrad und
3. Anschriften

sämtlicher Einwohner der Stadt Rostock, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt.

Jeder Bürger kann gegen die Aufnahme in das Adressbuch Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss schriftlich bei der Hansestadt Rostock Der Oberbürgermeister Stadtamt
Abteilung Einwohnerangelegenheiten Neuer Markt 1 18050 Rostock eingereicht werden.

Nehmen Familien das Widerspruchsrecht in Anspruch, reicht ein Schriftstück, das jedoch von allen volljährigen Familienmitgliedern unterschrieben sein muss.
Um Verwechslungen bei Namensgleichheit auszuschließen, ist neben Name, Vorname und der Adresse das Geburtsdatum anzugeben.
Die Widerspruchsfrist für die Neuauflage endet am 28. September 2001.
Nur Widersprüche, die bis zur angegebenen Frist vorliegen, können berücksichtigt werden.

Sogenannte sprechende Adressen, wie z. B. Asylbewerberheime, Psychiatrische Einrichtungen, Frauenhäuser usw., erscheinen nicht im Adressbuch, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen vor.

Bitte beachten!
Bereits früher eingelegte Wider-sprüche werden weiterhin berücksichtigt und brauchen nicht wiederholt zu werden. Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes