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Neue Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung beschlossen

Pressemitteilung vom 28.12.2005

Neue Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung beschlossen

Die Bürgerschaft beschloss am 7. Dezember 2005 eine neue Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung, die ab 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Die Neufassung der Abfallsat- zung greift auf den bisherigen Satzungstext zurück und berücksichtigt neue gesetzliche Anforderungen.
Im § 4 Abs. 2 wurde die Art und Weise der zu entsorgenden Abfäl- le nach Hol- und Bringsystem ergänzt. Weiterhin wurde aufge- nommen, dass eine Entsorgung folgender Abfälle aus der human- medizinischen und tierärztlichen Versorgung zusammen mit der Haus- und Geschäftsmüllentsorgung möglich ist:

-    spitze oder scharfe Gegenstände,
-     Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden.

Die Anpassung der Satzung gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) wurde mit den §§ 3 Abs. 12, 16 Abs. 1 und 20 Abs. 3 vorgenommen. In der Stadt werden die Altgeräte weiter- hin über eine Kombination von Hol- und Bringsystem entsorgt. Die vier Recycling- höfe bilden die Sammelstellen und Abholstellen für Altgeräte aus privaten Haushalten von Endnutzern und Vertreibern (§ 9 Abs. 3 und 5 ElektroG).

Im § 11 Abs. 1 wurde eine erweiterte Entsorgungsmöglichkeit bei größeren Mengen an anschlusspflichtigem Haus- und Geschäftsmüll aufgenommen (zum Beispiel über Container).

Mit § 20 Abs. 1 wird den Annahmebedingungen der ab 1. Juni 2005 in Betrieb gegangenen Restabfallbehandlungsanlage EVG Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rechnung getragen.
Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist durch Verträge mit den beauftragten Entsorgern geregelt. Die in der Zielvereinbarung mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH getroffenen Jahresfestpreise bilden das zweite Jahr die Grundlagen für die Kalkulation der Abfallgebühren.
Die Gesamtkosten erhöhen sich von 17.902.703 Euro im Jahr 2005 auf 18.671.319 Euro im Jahr 2006.
Im Einzelnen zeigt sich das wie folgt:

1. Die Kosten der Abfallverwertung reduzieren sich um 188.621 Euro. Dies resultiert hauptsächlich aus Einsparungen bei der Betreibung der Recyclinghöfe sowie bei der Kühlschrank- und Elektronikschrottentsorgung auf Grund oben genannter. gesetzlicher Regelungen.

2. Die Kosten der Abfallentsorgung erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 957.237 Euro.
Seit dem 1. Juni 2005 ist mit dem Ablaufen der 12-jährigen Übergangsfrist nach TA-Siedlungsabfall und dem Wirk- samwerden der Ablagerungs- verordnung die Deponierung unbehandelter Siedlungsab- fälle in Deutschland nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund wurde im Rostocker Überseehafen durch die Entsorgungs- und Verwer- tungsgesellschaft mbH (EVG) eine Restabfallbehandlungs- anlage gebaut und zum 1. Juni 2005 in Betrieb genommen. In dieser Anlage können bis zu 120.000 Tonnen Abfälle im Jahr behandelt werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 23 Mio. Euro. Erstmalig im Jahr 2006 wird die Leistung für ein ganzes Jahr in Anspruch genommen. Durch die EVG wurden inzwi- schen Abfallmengen von drei weiteren Körperschaften gebunden. Dadurch wurde ein dreischichtiger Betrieb der MBA erreicht und der Preis reduziert sich damit von 131,06 Euro/t auf 127,59 Euro/t.

3. Die Behältergebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsor- gung von Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Gebühren für alle Behälter um 19,2 bis 37,9 Prozent. Diese Erhöhung resultiert hauptsächlich aus den erhöhten Entsorgungs- kosten für die Restabfallbe- handlung. Eine weitere Ursache für die Gebühren- erhöhung ist der Rückgang der Anzahl der Entleerungen bei einem leicht steigenden Abfallaufkommen. So wurden im Jahr 2005 1.119.337 Entleerungen kalkuliert. Für das Jahr 2006 werden nach vorliegender Prognose 1.087.840 Entleerungen kalkuliert. Dies sind 31.497 Entleerungen weniger als im Vorjahr.

    Da die Entwicklung der Abfallmengen nach wie vor einer hohen Dynamik unter- liegt, wurde die Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen überprüft. Es zeigt sich, dass

-    unverändert Bewegungen von den größeren zu den kleineren Abfallbehältern stattfinden (Am stärksten wird dies durch den Anstieg der 80-l-Behälter dokumentiert, deren Bestand in den letzten sechs Jahren um 43 Prozent angewachsen ist),
-    innerhalb der gleichen Behältergröße in stärkerem Maße längere Entleerungsrhythmen gewählt werden,
-    der Bestand der 120-l-Behälter, der 240-l-Behälter und der 1.100-l-Behälter unverändert leicht abnimmt, sich der Bestand der 80-l-Behälter dagegen erhöht.

Die Kosten für das Einsammeln, den Transport und die Beseitigung der Abfälle müssen auf den Gebührenmaßstab - das Behältervolumen - umgelegt werden. Um die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mit Wertungs- kennziffern (WKZ), die die Relationen zwischen den Abfallmengen und den einzelnen Behältergrößen feststellen, für die Gebührenkalku- lation vorgenommen. Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern für das Jahr 2006 sind die Ergebnisse der "Untersuchung zur Füll- standskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet" vom Mai 2005, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH durchgeführt wurde. Die Verwiegung wurde im gleichen Zeitraum und im gleichen Entsorgungsgebiet wie in den Vorjahren durchgeführt.

4. Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheits- gebühr. Sie ist die Gegen- leistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe/ Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

Unter Beachtung der oben genannten Rahmenbedingungen und der Nachkalkulation ergibt sich insgesamt ein Gebührenbedarf von 18.469.527 Euro für das Jahr 2006, der durch den Einzug der beschlossenen Gebührensätze realisiert wird.

Für Fragen zu beiden Satzungen steht im Amt für Umweltschutz, Untere Abfallbehörde, Holger Schmidt unter Telefon 381-7314 gern zur Verfügung.

Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit

Die Satzungen lesen Sie hier als pdf-download

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)

Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Ausschlussliste der Abfallsatzung