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Na­vi­ga­ti­on

Neue Be­nut­zungs­ord­nungs­ord­nung der Ros­to­cker Stadt­bi­blio­thek

Pres­se­mit­tei­lung vom 02.06.2000

2. Ju­ni 2000

Neue Be­nut­zungs­ord­nungs­ord­nung der Ros­to­cker Stadt­bi­blio­thek

Die Um­stel­lung auf ein neu­es EDV-Ver­bu­chungs­sys­tem er­for­der­te ei­ne Ver­än­de­rung der Be­nut­zungs­ord­nung. Die Über­schrei­tung der Leih­frist für Bü­cher be­trägt ab 6.6.2000 1,50 DM je Tag, bis­her in der ers­ten Wo­che 0,50 DM pro Tag. Die Kos­ten für die te­le­fo­ni­sche Ver­lä­ge­rung be­lau­fen sich auf 3,00 DM. Un­ver­än­dert kos­tet die Vor­be­stel­lung aus­ge­lie­he­ner Me­di­en 2,--DM. Der Er­satz­aus­weis für Kin­der ver­teu­ert sich auf 5,00 DM. Bei Er­wach­se­nen bleibt es bei 10,00 DM.

Grund­sätz­lich gilt wei­ter, wer sich an die Be­nut­zungs­ord­nung hält, kann die Bi­blio­thek auch in Zu­kunft kos­ten­los nut­zen.