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Neue Beteiligungsvereinbarung zwischen Stadtverwaltung und Ortsbeiräten in Kraft

Pressemitteilung vom 11.03.2016

In einem aktuellen von den Senatoren Dr. Chris Müller und Holger Matthäus unterzeichneten Schreiben an die Ortsbeiräte in Rostock wurden nun neue Richtlinien für Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Ortsbeiräte in den Verfahren zur Erteilung von Baubescheiden und Baugenehmigungen übergeben.

In der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie untersetzt in der Hauptsatzung und in der Ortsbeiratssatzung ist die Beteiligung der Ortsbeiräte festgeschrieben. Mit der zusammen mit den Ortsbeiräten, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Ortsbeirates Warnemünde und Diedrichshagen, Alexander Prechtel, ausgearbeiteten Präzisierung der Beteiligungsrechte gibt es nun klare Regelungen für Verwaltung und Ortsbeiräte.

Senator Holger Matthäus, in dessen Zuständigkeit das Bauamt fällt, in dem die Bauvorhaben genehmigt werden, hat diese präzisierte Beteiligungsvereinbarung vorangetrieben und zeigt sich sehr zufrieden: „Gerade Bauvorhaben im Wohnumfeld sind tiefgreifende Veränderungen, bei denen die Ortsbeiräte ein definiertes Beteiligungsrecht haben und nicht Bittsteller bei der Verwaltung sind!"

Senator Dr. Chris Müller, dem die Ortsämter zugeordnet sind, unterstreicht: „Ehrliche und klar definierte Bürgerbeteiligung in einer demokratisch organisierten Stadtgesellschaft sind unverzichtbar für das Funktionieren unserer Stadt.“

Die neuen Regelungen werden in den nächsten Ortsbeiratssitzungen vorgestellt und können in den Ortsämtern eingesehen werden.

Über Mitwirkungs- und Informationsrechte bei Planungen und Konzepten der Stadt sind spezielle, weiter gehende Verfahren in Vorbereitung. Hierzu gibt es auch Bürgerschaftsbeschlüsse, die zurzeit von der Fachverwaltung umgesetzt werden.