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Na­vi­ga­ti­on

Neue Ent­gelt­ord­nung be­schlos­sen

Pres­se­mit­tei­lung vom 13.05.2002

13. Mai 2002

Neue Ent­gelt­ord­nung be­schlos­sen

Die ab 1. Au­gust 2002 gül­ti­ge Ent­gelt­ord­nung für das Volks­thea­ter Ros­tock trägt dem bis­he­ri­gen Be­su­cher­ver­hal­ten Rech­nung und lenkt durch die Preis­ge­stal­tung auf die be­su­cher­schwä­che­ren Ta­ge. Der Un­ter-schied bei den Prei­sen für Mu­sik­thea­ter, Schau­spiel und Bal­lett wur­de auf­ge­ho­ben. Auf­grund der Preis­staf­fe­lung lohnt sich nun­mehr be­son­ders der Ab­schluss von Abon­ne­ments. Neu ist eben­falls, dass die Gar­de­ro­ben­ge­bühr im Ein­tritts-preis ge­nau­so ent­hal­ten ist wie die Pro­gramm­in­for­ma­tio­nen.

In be­währ­ter Wei­se gilt auch wei­ter­hin, dass die Ein­tritts­kar­te ab drei Stun­den vor Vor­stel­lungs­be­ginn und bis fünf Stun-den nach Vor­stel­lungs­en­de im Ge­samt­netz der Han­se­stadt Ros­tock als Fahr­aus­weis gilt. Link­tipp: www.​vol​ksth​eate​r-​rostock.​de Klaus-Die­ter Ha­gen Ver­wal­tungs­di­rek­tor x x

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