Neue Hundemarken kommen per Post
Pressemitteilung vom
Alle Rostocker Hundehalter, die steuerlich gemeldet sind, werden Mitte Januar wieder Post von der Stadtverwaltung erhalten. Neben dem aktuellen Hundesteuerbescheid werden auch die neuen schwarzen Hundemarken, für gefährliche Hunde neue rote Hundemarken, versandt. Die Marken sind gültig in den Jahren 2003 bis 2007, dieses ist jeweils auf den Marken ersichtlich aufgedruckt. Mit dem Steuerbescheid wird über die Höhe der Hundesteuer ab 2003 informiert, die sich zum Vorjahr aber nicht verändert hat. Die Steuer ist zum 1. Juli jeden Jahres fällig.
Wer seinen Vierbeiner zwischen Mitte Dezember und Anfang Januar erstmals steuerlich anmeldet, muss auf seine Post mit der Hundemarke ebenfalls noch warten, teilt die städtische Steuerabteilung mit. Verzögern könnte sich die Zustellung bei jenen Hundehaltern, die nach einem Umzug vergaßen, ihre neue Adresse mitzuteilen. In solchen Fällen muss erst die neue Anschrift ermittelt werden. Betroffene sollten daher umgehend im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern die Anschriftenänderung bekannt geben. Dieses kann auch telefonisch unter den Rufnummern 381-2046 oder 381-2045 erfolgen.
Gegenwärtig sind in Rostock 6.872 Hunde gemeldet, wobei eine Dunkelziffer von rund zwölf Prozent nicht gemeldeter Vierbeiner vermutet wird. Säumige Hundehalter, die ihren Hund bislang noch nicht angemeldet haben, sollten ihren Vierbeiner deshalb umgehend im zuständigen Ortsamt oder im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern anmelden. Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, muss bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen ebenso mit einem Verwarngeld rechnen, wie derjenige, der die vorgeschriebene Hundemarke nicht vorweisen kann.
Hundebesitzer müssen Kot ihrer Vierbeiner umgehend beseitigen
Hunde sind liebgewonnene Weggefährten - Hundekot auf Gehwegen, in Parkanlagen oder gar auf Spielplätzen ist dagegen ein ständiges Ärgernis. Derzeit häufen sich in der Hansestadt Rostock Beschwerden über verschmutzte Wege und Anlagen.
6.872 Hunde sind gegenwärtig in der Hansestadt gemeldet. 13 Hundetoiletten und zehn Beutelspender stehen den Tierhaltern im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Mit den Abfalltüten aus den Hundetoiletten und Beutelspendern kann der Hundehalter den Kot mühelos und hygienisch beseitigen. Bei Bedarf werden Abfalltüten zur Hundekotentsorgung in den Ortsämtern an die Hundehalter verteilt.
Um das Hundekot-Problem jedoch letztlich wirksam zu bekämpfen, sind in erster Linie die Hundehalter selbst gefordert. Jeder Tierhalter kann die allgemeine Kritik durch eigenes vorbildliches Verhaltens entkräften. Eine 1999 erstmals von der Hansestadt herausgebene “Hundefibel” macht darüber hinaus auf Probleme der Verunreinigungen durch Hundekot aufmerksam und appelliert an das Pflichtbewußtsein der Hundehalter. Außerdem informiert das Faltblatt auch angehende Hundehalter über künftige Aufgaben und nennt die Standorte der Hundetoiletten und Beutelspender.
Hundetoiletten sind zu finden Am Röper, in der Walter-Butzek-Straße, in Toitenwinkel Zentrum, am Schillerplatz, in der Schwaanschen Straße, Bei der Nikolaikirche, am Saarplatz (Lindenpark), in der Linzer Straße (Schwanenteich), am Thomas-Müntzer-Platz, am Platz der Freiheit, am Lichtenhäger Brink, in der Alexandrinenstraße/Einmündung Rostocker Straße, in der Wachtlerstraße (Bunker) und in der Wachtlerstraße/Kurhausstraße. Hundekot kann grundsätzlich auch in Papierkörben entsorgt werden. Die aufgestellten Hundetoiletten und Beutelspender sind ein zusätzliches Angebot der Hansestadt Rostock. Leider zeigt die Praxis aber auch, dass die von der Hansestadt Rostock bereitgestellten Abfalltüten unbenutzt im Umfeld der Hundetoiletten bzw. Beutelspender herumliegen. Mitunter werden die Hundetoiletten dazu mißbraucht, Abfälle zu entsorgen.
Gemäß Hundeverordnung hat der Hundehalter außerhalb des eigenen Grundstücks ein geeignetes Behältnis zur Beseitigung des Hundekots mitzuführen. Hundekot außerhalb des eigenen Besitztums ist unverzüglich durch den Hundehalter zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. x x
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