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Neue Hundesteuersatzung

Pressemitteilung vom 13.11.2001

13. November 2001

Neue Hundesteuersatzung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 10.10.2001 eine neue Satzung über die Erhebung der Hunde-steuer beschlossen, die am 01.01. 2002 in Kraft treten wird.

Mit dieser Satzung werden die Steuersätze in § 5 Abs. 1 währungsrechtlich in Euro umgestellt. Dabei erfolgt eine Umrechnung mit amtlichem Kurs und Neufest-setzung durch Glättung der errechneten Beträge nach unten.

Darüber hinaus wurden zusätzliche Regelungen zur Steuerfreiheit und zu Steuervergünstigun-gen in den §§ 6 und 7 getroffen. So wird die vorübergehende Haltung von Hunden in Vereinen, die sich dem Tierschutz verschrieben haben, künftig steuerfrei sein. Hier wurde Bezug genommen auf die Entwicklung der letzten Jahre. Um die Steuer-erhebung praktikabler zu gestalten, wurde in § 7 Abs. 1 Nr. 2 konkretisiert, dass eine Steuer-befreiung von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den dort eingetragenen Merkzeichen „Bl“, „aG“, „G“ oder „H“ abhängig gemacht wird. Neu werden künftig auch Steuerbefreiungen auf entsprechenden Antrag den gemeinnützigen Körper-schaften, die Hunde speziell für Behinderte ausbilden und zu diesem Zweck befristet halten, gewährt. Dagegen entfällt die Steuerermäßigung für sogenannte Schutzhunde, die Regelung entsprach nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Generell gilt jedoch, dass keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde gewährt wird. Die Gültigkeit der Steuermarken kann zukünftig drei oder fünf Jahre betragen, je nach dem aufgedruckten Zeit-raum. Derzeit ist die Steuermarke von 2000 bis 2002 gültig.

Den Hundehalterinnen und Hundehaltern der Hansestadt Rostock werden Anfang Januar die Steuerfestsetzungen per Bescheid zugehen. Die orangefarbenen bzw. die roten Hundemarken für gefährliche Hunde bleiben weiter gültig, sie sind durch die Halterinnen und Halter sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und bei Kontrollen den dazu Beauftragten der Hansestadt Rostock vorzuweisen. Fragen zur Erhebung der Hundesteuer beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch telefonisch unter 3 81 20 46 oder 3 81 20 49 zu erreichen sind, gern.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag
9.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag
14.00 - 15.00 Uhr

Hundesteuersatzung Corina Kamke
Leiterin der Abteilung Steuern und Beteiligungscontrolling