Neue Satzung berücksichtigt veränderte Abfallentsorgung
Pressemitteilung vom
29. Dezember 1999
Neue Satzung berücksichtigt veränderte Abfallentsorgung
Am 1. Dezember 1999 beschloß die Bürgerschaft eine neue Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung, die ab 1. Januar 2000 in Kraft treten.
Die Abfallsatzung berücksichtigt die in mehr als zwei Jahren gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung und Anwendung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und die ab dem 1. Januar 2000 veränderten Bedingungen der Abfallentsorgung in der Hansestadt Rostock. Die Möglichkeiten der Beseitigung der Abfälle auf der Deponie Parkentin sind nicht mehr gegeben. Die Entsorgung erfolgt über die Abfallumschlagstation Rostock Neu-Hinrichsdorf, die nur für die Aufnahme von Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zugelassen ist. Die in § 3 aufgeführten Begriffsbestimmungen wurden erweitert und entsprechen den z. Zt. vom Land herausgegebenen Definitionen. Die Fristenregelung bei Neuanschluß (mindestens vier Tage vor Bezug bzw. Nutzungsbeginn), Abmeldungen (bis zum 20. des Monats) und Veränderungen (bis zum 20. des zweiten Monats eines Quartals) von Abfallbehältern wurde von der Abfallgebührensatzung in die Abfallsatzung übernommen. Die entsprechenden Anträge können schriftlich beim Amt für Umweltschutz durch den Gebührenpflichtigen gestellt werden.
Die Abfallgebührensatzung spiegelt die veränderten Bedingungen der Abfallwirtschaft wider. Die Ermittlung der Gebührensätze erfolgt anhand einer umfassenden Kalkulation auf betriebswirtschaftlicher und gebührenrechtlicher Grundlage, so daß eine Kostendeckung sämtlicher Leistungen der Abfallwirtschaft gewährleistet wird. Die Aufteilung der Abfallgebühren für Haushaltungen wurde mit der Hausmüllgebühr (Einsammeln und Transport, Abfallumschlag, Deponierung) und der Abfallverwertungsgebühr (Leistungen für die Verwertung und Sperrmüll, Bioabfälle, Garten- und Parkabfälle, Kühlschränke, Elektronikschrott, Problemstoffe, Altpapier sowie für die Betreibung der Recyclinghöfe) beibehalten. Fragen zur Abfallsatzung und zur Erhebung der Abfallgebühren beantwortet das Amt für Umweltschutz unter Telefon (03 81) 4 56 28 61.