Neues Heimgesetz tritt am 1. Januar in Kraft
Pressemitteilung vom
27. Dezember 2001
Neues Heimgesetz tritt am 1. Januar in Kraft
Am 1. Januar 2002 tritt das neue Heimgesetz in Kraft (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 57 vom 9.11. 2001). Die Heimgesetznovelle hat mehrere Schwerpunkte, die die Interessen der Träger und Bewohner in unterschiedlicher Weise berühren. Hierzu zählen:
- neue Abgrenzung zwischen Heim und Formen des sogenannten Betreuten Wohnens,
- Ausbau und Reglementierung des Heimvertragsrechts,
- Weiterentwicklung der Heimmitwirkung und Öffnung des Heimbeirates für außenstehende Personen,
- Erweiterung von Eigriffsbefugnissen und Pflichten der Heimaufsicht,
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht und den Pflegekassen, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.
Die Anwendung des Heimgesetzes ist auf Kurzzeitheime sowie auf Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege erweitert. Für diese Einrichtungen findet das Anzeigeverfahren gemäß § 12 des Gesetzes Anwendung.
Für Auskünfte und Beratungen steht die örtliche Heimaufsichtsbehörde im Stadtamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Zi. 139 oder 144, Telefon (03 81) 3 81-32 08 oder 3 81-32 13, zu Verfügung. Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes i