Neues zur Straßenreinigungssatzung
Pressemitteilung vom
Am 2. November 2005 hatte die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die neue Straßenreinigungssatzung und die neue Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock beschlossen. Bei der Straßenreinigungssatzung wurden im Satzungstext selbst keine Änderungen vorgenommen. Lediglich in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung - von der Hansestadt Rostock zu reinigende öffentliche Straßen der Reinigungsklassen 1-7 sind einige Änderungen eingearbeitet worden. So wurde zum Beispiel die Straße Zur Yachtwerft als die Haupterschließungsstraße des neuen Wohngebietes und Gehlsdorf in das Verzeichnis der zu reinigenden Straßen aufgenommen. Andere Straßen wie zum Beispiel der Neue Markt oder der Reiferweg wurden in eine andere Reinigungsklasse eingeordnet. Zur Umsetzung eines umweltgerechten differenzierten Winterdienstes wurde in der Arbeitsgruppe Winterdienst beschlossen, die Straßen mit der Winterdienststufe C nur noch mechanisch zu beräumen und in diesen Straßen keine Feuchtsalztechnologie mehr anzuwenden. Aus diesem Grund wurden alle Straßen hinsichtlich ihrer Einstufung überprüft und eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Darin sieht die Hansestadt Rostock einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des Umweltschutzes.
Auch bei der Gebührensatzung für die Straßenreinigung gibt es keine Veränderungen im Satzungstext, gegenüber der zur Zeit noch gültigen Satzung werden sich nur die Gebührensätze ändern. Aber im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen werden die Straßenreinigungsgebühren im kommenden Jahr nicht steigen. In fünf der sieben Reinigungsklassen werden die Gebühren zwischen 0,3 und 1,6 Prozent sinken. In den beiden anderen Reinigungsklassen bleiben die Gebühren gleich.
Links zur neuen Satzung (pdf downloads)
Straßenreinigungssatzung
Gebührensatzung für die Straßenreinigung
Anlage