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Noch keine veränderten Regelungen bei Erstausstattungen für Neugeborene von Bedürftigen

Pressemitteilung vom 29.04.2005

Auf ihrer Sitzung vom 6. April 2005 beauftragte die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Verwaltung, bis Juni 2005 eine Beschlussvorlage für die Erstausstattung und Finanzierung für Bekleidung, Kinderbett und Kinderwagen eines Neugeborenen als einmalige Leistung der Hansestadt Rostock für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeempfängerinnen vorzulegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine veränderten Regelungen. Erst nach Beschluss der Bürgerschaft im Juni können veränderte Regelungen für die Erstausstattung von Empfän-gerinnen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe greifen. Insofern kann die Verwaltung derzeit keine Auskunft erteilen.

Dr. Wolfgang Nitzsche
Senator für Umwelt, Soziales,
Jugend und Gesundheit