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Nur in einigen Fällen ist das Umtauschen des Führerscheins nötig

Pressemitteilung vom 07.12.1999

7. Dezember 1999

Nur in einigen Fällen ist das Umtauschen des Führerscheins nötig
Das Rostocker Stadtamt erinnert: Erste Frist endet am 31. Dezember 1999

Eine neue Fahrerlaubnisverordnung, die bereits seit Janaur 1999 gültig ist, sorgt für Wirbel und Unsicherheit. Das Rostocker Stadtamt stellt klar, daß generell ältere Führerscheine gültig sind. Allerdings ist in einigen Fällen der Tausch des Führerscheins in eine EU-Fahrerlaubnis notwendig für die Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeugkombinationen oder Lastkraftwagen. Veränderungen ergeben sich vor allem für Lkw-Fahrer, die im Jahr 2000 50 Jahre alt werden und für Pkw-Fahrer, die Anhängerkombinationen fahren.

Eine neue EU-Fahrerlaubnis brauchen alle Besitzer des alten Führerscheins Klasse 2 oder einer vergleichbaren DDR-Fahrerlaubnis, die im kommenden Jahr 50 werden, noch vor ihrem Geburtstag. Wer den 50. Geburtstag bereits am 1. Januar 2000 feiert, muß sein Dokument spätestens bis 31. Dezember umtauschen oder besser sofort den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen beachten sollten auch Pkw-Fahrerlaubnis-Inhaber, die schwere Anhängerkombinationen fahren, wie zum Beispiel Marktbeschicker. Wer ein Zugfahrzeug fährt, das mit Anhänger mehr als 12 t wiegt, oder ein mehr als 3,5 t schweres Zugfahrzeug mit Anhänger, der schwerer als das Zugfahrzeug ist, braucht den neuen EU-Führerschein CE 79.

Lkw-Führerscheininhaber, die bis zum 31. Dezember 1999 50 Jahre alt werden oder bereits älter sind, haben hingegen bis zum 31. Dezember 2000 Zeit, die neue EU-Fahrerlaubnis der Klasse CE einzutauschen. Betroffene verlieren erst nach dieser Übergangsfrist die Berechtigung zum Lkw-Fahren.

Die Umtauschanträge nehmen alle Führerscheinstellen der kreisfreien Städte und Landkreisverwaltungen entgegen, wo die Betroffenen wohnen. Lkw-Fahrer, die aufgrund ihres Alters den Führerschein umtauschen, müssen zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten vorlegen. Bei Anfragen können Sie sich an Karl-Heinz Schäfer in der Rostocker Führerscheinstelle unter Telefon (03 81) 3 81-31 70 wenden.