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OB Arno Pöker: Einigung mit den Kirchen zum Patronat

Pressemitteilung vom 14.04.2000

14. April 2000

OB Arno Pöker: Einigung mit den Kirchen zum Patronat

„Zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft schlage ich einen Vertrag zwischen Hansestadt Rostock und den Kirchen vor, der die Patronatsverhältnisse regelt“, erklärte Oberbürgermeister Arno Pöker. Patronate sind als Rechtsfiguren Schöpfungen des kanonischen Rechts im späten 11. und 12. Jahrhundert, stammen also aus dem älteren katholischen Kirchenrecht, wurden jedoch auch von den lutherisch-reformierten Landesherren übernommen. Grundinhalte des Patronats sind einerseits Pflichten, vor allem finanzieller Art, gegenüber der Kirche, und zwar insbesondere die sogenannten Baulastverpflichtungen, andererseits aber auch damit verbundene Rechte des Patronatsherren. Im städtischen Patronat standen seit dem Erbvertrag zwischen den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Rostock vom 21.09.1573 unzweifelhaft die Kirchen St. Jacobi, St. Nikolai, St. Petri und St. Marien. Im Jahre 1909 trat als 5. Hauptkirche die Heilig-Geist-Kirche hinzu.

Die Hansestadt wird sich verpflichten, eine jährliche Pauschale von 480.000 DM an die Kirchen zu zahlen. Die Sanierungskosten für Kirchen und kirchliche Gebäude wie Pfarrhäuser betragen etwa 33 Mio. DM, die jährliche Bauunterhaltungskosten liegen bei 1,6 Mio. DM. Im Vertrag ist vorgesehen, dass sich die Kirchen mit dem gleichen Betrag wie die Hansestadt Rostock an der Bauunterhaltung beteiligt. Mittel Dritter, seien es solche der Stiftung Denkmalpflege, der EU, des Bundes oder des Landes werden auf den kirchlichen Anteil angerechnet. Die Verwendungsmöglichkeit der Pauschale ist flexibel, um der Kirche auch die finanzielle Ausstattung für größere Bauvorhaben zu geben. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, da es sich bei den Patronaten um eine auf Dauer angelegte Verpflichtung handelt. Die Hansestadt nimmt an den Baukonferenzen teil, um über Bauvorhaben der Kirchen informiert zu sein.

Dazu der Oberbürgermeister: „Dies waren lange und zähe Verhandlungen. Ich denke, wir haben einen Kompromiss ausgehandelt, der das rechtlich unumstrittene Recht der Kirchen auf finanzielle Hilfen der Stadt anerkennt, und auch der Haushaltslage der Stadt Rechnung trägt. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Kirchen, die für unsere Stadt wichtige Baudenkmäler sind.“ Sollte die Bürgerschaft am 10. Mai den Vertrag bestätigen, ist eine feierliche Vertragsunterzeichnung am 22. Mai geplant.